§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Wir weisen den Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir ihre für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten und nur firmenintern weitergeben. Auf Wunsch können diese Daten dem Kunden vorgelegt werden.

§ 2 Vertragsschluss / Vertragsinhalt

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
Von uns angefertigte Angebote sind stets freibleibend. Technische und gestalterische Änderungen bleiben uns in einem zumutbaren Rahmen vorbehalten. Sofern die Angaben (z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte) in den Unterlagen nicht als verbindlich gekennzeichnet sind, handelt es sich dabei um Circaangaben.
Die Bestellung einer Ware ist für den Kunden eine verbindliche Willenserklärung, diese erwerben zu wollen.
Für die vom Kunden beigefügten Unterlagen (Zeichnungen, Muster etc.) übernimmt er bezüglich Schutzrechte gegenüber Dritten die alleinige Verantwortung.
Der Eingang der Bestellung wird unverzüglich bestätigt, stellt jedoch noch keine verbindliche Bestellannahme dar.
Wir behalten uns vor, eingehende Bestellungen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bindend anzunehmen.
Die Annahme des Vertragsangebotes (Bestellung) kann schriftlich oder durch direkte Auslieferung der Ware bestätigt werden. Die schriftliche Bestellannahme wird von uns durch eine Auftragsbestätigung verbindlich erklärt. Die Auftragsbestätigung erfolgt unter Vorbehalt der termingerechten Zulieferung unserer Vorlieferanten an uns.
Zulässige Teillieferungen erfolgen in einem dem Kunden zumutbaren Rahmen und werden ihm unverzüglich mitgeteilt.
An unseren Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung (Vorbehaltsware).
Die Ware ist vom Kunden pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Kunden selbstständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer das (Mit-)Eigentum an der dadurch entstehenden Sache an uns ab und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.
Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verwenden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Weiterverwendung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Der Kunde ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und uns selbst oder durch unsere Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen, ganz gleich, wo sie sich befindet. In der Abholung der Vorbehaltsware durch uns liegt eine entsprechende Rücktrittserklärung. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns verpflichtet.
Übersteigt der realisierbare Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe übersteigender Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt in Euro. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und gilt ab Werk/Lager. Verpackungs- und Frachtkosten sind darin nicht enthalten. Die Forderung aus Lieferungen und Leistungen sind ohne Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nur bei ausdrücklich schriftlicher Vermerkung im angebotenen Kaufpreis enthalten.
Frachtkosten werden gesondert aufgeführt und in Rechnung gestellt.
Bei Auslieferung der Ware später als vier Monate nach Eingang der Bestellung behalten wir uns eine Neuberechnung des Verkaufspreises nach gültigen Listenpreisen vor.
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware den Rechnungsbetrag zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Eine nicht fristgerechte Begleichung der Forderungen führt unverzüglich zum Zahlungsverzug. Wir behalten uns vor, die Kosten für den vom Kunden verursachten Zahlungsverzug gesondert in Rechnung zu stellen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Verzögert sich die Zustellung oder der Versand nach Anzeige der Versandbereitschaft auf Wunsch des Kunden um mehr als 1 Monat behalten wir uns vor, pro angefangenen Monat eine Lagergebühr von mind. 0,5 % und max. 5 % des Kaufpreises zu erheben, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen existieren. Den Nachweis der entstandenen Lagerkosten behalten wir uns vor.

§ 5 Lieferzeit/Gefahrübergang/Abnahme

Ausschließlich der Termin der schriftlichen Auftragsbestätigung ist bindend. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ist dieser Liefertermin daher verbindlich.
Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerung unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Zeit nicht leisten, sind sowohl Kunde, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Liegt bei einer Bestellung auf Abruf keine schriftliche Vereinbarung über Liefertermin vor, muss zwischen Abruf und Liefertermin ein Zeitraum von 6 Wochen liegen. Ist ein Lieferverzug von uns zu vertreten, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus Verzug geltend machen kann. Die Geltendmachung der Rechte aus § 323 BGB setzt eine angemessene Nachfristsetzung des Käufers voraus.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- und Informationspflichten des Kunden voraus. Der Fristbeginn ist das Eingangsdatum der schriftlichen Inverzugsetzung.
Bei Nichterfüllung der Lieferung nach Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt Ersatz für den entstandenen Verzögerungsschaden zu verlangen, sofern er einen Schaden aus der Verspätung nachweisen kann. Im Falle einer Schadensersatzforderung durch nicht rechtzeitig gelieferte Ware kann der Kunde je vollendete Woche, beginnend mit dem Eintritt des Verzuges, Schadensersatz von 0,5 % für die gesamte Verzugsdauer, jedoch höchstens 5 % des zu liefernden Warenwertes geltend machen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt jedoch unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist anzugeben, ob er wegen der Verzögerung weiterhin auf eine Lieferung besteht oder vom Vertrag zurücktritt.
Weiterführende Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Vertragsinhalten sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht im Falle von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen durch uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen. Ebenfalls gilt dies nicht, wenn im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten zwingend gehaftet wird. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Lieferung (auch bei Teillieferung) vom Hersteller oder dem jeweiligen Auslieferungslager an den jeweiligen Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.
Wir übernehmen keine Haftung für das Transportrisiko. Eine Transportversicherung kann nur auf schriftliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen werden. Sollte sich der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden oder dessen Verschulden verzögern, geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Gleiches gilt bei Verzug der Annahme durch den Kunden.
Rücksendungen können nur frachtfrei und mit einer Einwilligungserklärung unsererseits durchgeführt werden. Ausnahmen für Rücksendungen gelten nur, wenn ein gesetzliches Rückgewährungsschuldverhältnis besteht. Im Falle einer Rücksendung erhält der Kunde generell eine Gutschrift, abzüglich Bearbeitungskosten in Höhe von 20% des Warenwertes, sowie Kosten für Neuverpackung, Überprüfung und evtl. Instandsetzungsarbeiten.
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Mängelansprüche (Gewährleistung)

Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die ausgetauschten Teile, an denen wir Eigentum erwerben, muss der Kunde an uns herausgeben. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel und Schäden aus folgenden Gründen:
Bei nicht fachgerechter oder nachlässiger Installation, Inbetriebnahme, Reparaturen, Bedienung, Wartung, unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden und Dritte (gemäß Installations-, Montage- und Bedienungsanleitung), natürlicher Abnutzung und Verschleiß, ungeeigneten Betriebsmitteln, chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen und ungeeigneten Lagerungsbedingungen.
Vor jedem Einbau bzw. jeder Art von Weiterverarbeitung der bei uns erworbenen Ware ist der Kunde verpflichtet sich die jeweils aktuellen Montage-/ Bedienungs- und Verarbeitungs-vorschriften zu beschaffen (z.B. im Internet) und nach diesen zu handeln. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, sich der Aktualität der beigefügten Montage-/ Bedienungs- und Verarbeitungsvorschriften zu vergewissern. Alle mündlichen Abreden hierzu sind stets unverbindlich.
Zum Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Kaufpreisminderung ist der Kunde nur berechtigt, wenn wir zur Beseitigung von Mängeln nicht bereit/nicht in der Lage sind oder diese von vornherein erkennbar unmöglich sind bzw. sich aus triftigen Gründen (die wir zu vertreten haben) über die gesetzliche Frist hinaus verzögert. Das Recht auf Rücktritt des Kunden vom Vertrag besteht nicht bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten bzw. Mängeln.
Der Anspruch auf Gewährleistung kann vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Abnahme der Ware, schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer späteren Aufdeckung von Mängeln müssen diese in gleicher Weise unter Einhaltung der oben genannten Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entdeckungsdatum, bei uns angezeigt werden. Jede Art von Mängelrüge muss genau benannt werden.
Die volle Beweislast für die Voraussetzungen aller Ansprüche auf Mängelbeseitigung liegt beim Kunden. Dies gilt insbesondere für den Feststellungszeitpunkt, die rechtzeitige Anzeige und den Mangel selbst.
Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Erhalt unverzüglich auf äußerliche Beschädigungen zu kontrollieren und diese gegebenenfalls zu protokollieren, um Schadensersatzansprüche gegenüber Spediteuren geltend zu machen. Des Weitern ist der Kunde verpflichtet, uns im Schadensfall sofort schriftlich zu informieren. Bei Geltendmachung von Mängelrügen darf die Zahlung des Kunden nur zurückbehalten werden, wenn diese in einem angemessenem Verhältnis zum eingetretenen Mangel steht. Der Kunde hat uns im Schadensfall für die Beseitigung, Austausch, Nachlieferung der Ware oder von Ersatzteilen einen angemessenen Zeitraum und die Gelegenheit dazu zu gewähren. Wird uns dies vom Kunden verweigert, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Eine Ausnahme dieser Regelung besteht nur, wenn in dringenden Fällen die Betriebssicherheit gefährdet ist und größere Schäden vermieden werden sollen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet uns unverzüglich zu informieren und hat das Recht, die Mängel selbst oder durch Dritte fachgerecht zu beseitigen und uns gegenüber Ersatz für die entstandenen Kosten geltend zu machen. Jegliche weiterführende Schadensersatzansprüche, welche aus Mangelfolgeschäden, schuldhafter Verletzung unserer Pflicht bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Unmöglichkeit der Leistung, Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss und aus außervertraglicher Haftung resultieren, sind ausgeschlossen. Ausnahme bildet eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten.
Für fristgemäß angezeigte Mängel an der von uns gelieferten Ware gilt ein Gewährleistungszeitraum von einem Jahr ab Auslieferung. Dies gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Waren. Ausnahmen gelten nur, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Dabei bleiben gesetzlichen Vorschriften und Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen unberührt.
Aufbau und Eigenschaft der Ware definieren sich nur über die Produktbeschreibung des Herstellers und gelten somit als vereinbart. Andere öffentliche Bewerbungen jeglicher Art bilden keine Vertragsgrundlage.
Nimmt der Kunde oder Dritte an von uns gelieferter Ware, ohne unsere schriftliche Einwilligungserklärung, Änderungs-, Instandhaltungs- oder Nachbesserungsarbeiten vor, erlischt die Gewährleistung.
Ergibt sich nach Inanspruchnahme einer Garantieleistung durch den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt ein Nichtverschulden unsererseits,so trägt der Kunde alle von uns in diesem Zusammenhang getätigten Aufwendungen.

§ 7 Haftung

Unsere Haftung sowie die unserer gesetzlichen Vertreter beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den typischen bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schaden. Wir haften nicht für leicht fahrlässige unwesentliche Vertragsverletzungen.
Für Schäden, die nicht durch die gelieferten Waren entstanden sind, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter sowie bei verschuldeter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Mängeln des Liefergegenstandes, die von oben genannten Personen arglistig verschwiegen worden sind, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Im Falle einer schuldhaften wesentlichen Vertragsverletzung durch grobe und leichte Fahrlässigkeit haften wir auch für nicht leitende Angestellte, soweit ein vertragstypischer, vernünftigerweise vorhersehbarer, Schaden vorliegt. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.
Unerheblich aus welchem Rechtsgrunde verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden nach 12 Monaten. Eine Ausnahme besteht nur bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 8 Schlussbestimmungen

Das UN-Kaufrecht und andere ausländische Rechtsbestimmungen finden keine Handhabung. Es gilt ausschließliche das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Leipzig. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 9 Teilnichtigkeit

Sollte eine bestimmte Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die entsprechenden Bestimmungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommt.

Copyright

Eine Vervielfältigung dieser Dokumentation, auch auszugsweise und in abgewandelter Form, ist ohne Zustimmung der Firma Meisterbetrieb Gas-Wasser-Heizung Herr Holger Hunger nicht erlaubt.

Gerichtsstand ist Leipzig.